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Am 23. November 2021 ist die Förderung für nicht öffentliche Ladestationen am Arbeitsplatz gestartet. Mit dieser Maßnahme fördert das Bundesverkehrsministerium die Errichtung einer Ladeinfrastruktur an Parkplätzen für Mitarbeiter. Ziel ist es, Unternehmen und Kommunen den Umstieg auf eine klimafreundliche Flotte zu erleichtern.

 

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb, sowie die Installation der Ladestationen. Die einzelnen Ladepunkte dürfen eine Ladeleistung von 22 Watt nicht überschreiten.

 

Was bedeutet nicht öffentlich zugänglich?

  • Die Ladestationen stehen an einem Platz, welcher nur für einen bestimmten Personenkreis zugänglich ist.
  • Oder nur ein ausgewählter Personenkreis hat Zugriff auf die Stationen. Dies wird zum Beispiel durch ein Sicherungssystem (durch Schlüsselkarte oder NFC-Chip) gewährleistet.

 

Wer wird gefördert?

Die Förderung gilt Unternehmen, kommunale Unternehmen, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und Kommunen.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten und maximal 900 Euro pro Ladepunkt.

 


Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes steht Ihnen das Team der Firma Veit Energie Consult GmbH zuverlässig und kompetent zur Seite. Wir klären Ihre Förderansprüche und begleiten Sie tatkräftig durch alle Projektphasen – von der Planung über die Umsetzung bis zu Nachbetreuung.

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