Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss von bis zu 50%
- Antragsberechtigt sind Unternehmen die mindestens 50 % ihrer Umsätze im Bereich der Fahrzeug- und Zulieferindustrie generieren
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in die Erweiterung und Optimierung von Produktionsanlagen und –Prozessen, sowie flankierende Investitionen für den Aufbau von Unternehmenskompetenzen.
Insbesondere wird gefördert:
- Anschaffung neuer Produktionsanlagen (beispielsweise Maschinen oder Geräte inklusive der für den Betrieb notwendigen Soft- und Hardware)
- Industrie 4.0-fähige Infrastruktur
- Einbindung digitaler Konzepte in Fertigungs- und Wertschöpfungsprozesse
- Einhergehende Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit
- Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz
- Flankierende Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
Wer wird gefördert?
Unternehmen mit bedeutenden Bezügen zur Fahrzeug- und Zulieferindustrie. Bedeutende Bezüge liegen vor, wenn das Unternehmen mindestens 50 % seiner Umsätze im Bereich der Fahrzeug- und Zulieferindustrie generiert.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Es muss ein Umsatzrückgang von 15% vorliegen (Hierzu werden die Umsätze der Monate April bis Juni 2020 gegenüber dem Vorjahr herangezogen.)
- Das Unternehmen muss vor dem 01.01.2019 gegründet worden sein
- Die Niederlassung des Unternehmens ist in Deutschland
- Das Investitionsvorhaben befindet sich in Deutschland
- Es handelt sich um ein KMU Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung?
- 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 400.000 Euro
- 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 1.200.000 Euro
- 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 3.500.000 Euro
- 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 9.000.000 Euro
Die nächsten Schritte:
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