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Förderung energetischer Optimierung von Anlagen und Prozessen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Unternehmen attraktive Anreize zur energiebezogenen Optimierung ihrer technischen Anlagen. Kostenübernahmen von bis zu 40 Prozent sollen zur Verbesserung der betrieblichen Energieeffizienz beitragen und damit gleichermaßen die Energiekosten und den CO2-Ausstoß des Unternehmens senken. Modul 4 des Förderprogramms sieht zudem Zuschüsse für die Nutzung von Abwärme sowie Wärme aus erneuerbaren Energien vor.

Förderfähige Maßnahmen in Modul 4

Bei Modul 4 der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft sind unterschiedliche Maßnahmen Gegenstand der Förderung. Dazu zählen u.a.:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen. Dazu zählen etwa der Einbau energieeffizienter Anlagen oder der Austausch einzelner Komponenten, eine Optimierung der bestehenden Prozesse oder der Einsatz moderner Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR).
  • Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme, so wie beispielsweise die Einbindung von Abwärme in die Bereitstellung von Wärme, die Einspeisung in Wärmenetze oder Maßnahmen zur Verstromung von Abwärme. Dies beinhaltet jeweils den Einbau und die Wartung aller erforderlichen technischen Anlagen.
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, vorausgesetzt dass diese vor allem der Herstellung, Verarbeitung oder Veredelung von Produkten dienen. Nicht förderfähig sind Anlagen der Gebäudetechnik, die in erster Linie der Raumlufttechnik dienen.
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte, so wie energieeffiziente Wärme- oder Kälteanlagen, Systeme zur Nutzung erneuerbarer Energien oder eine Verbesserung bestehender Wärme- oder Kältespeicher.
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess, wie zum Beispiel die Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierungen oder die Erneuerung von Druckluftleitungen.

Förderberechtigt ist außerdem die Erstellung eines Energie-Einsparkonzepts durch einen unabhängigen Experten inklusive der Umsetzungsbegleitung aller geförderten Maßnahmen.

Modul 4 bietet 40 Prozent Förderung

Die Förderquote beträgt 40 Prozent der Investitionskosten bei einem maximalen Zuschuss von 10 Millionen Euro pro Vorhaben. Je mehr CO2 durch die Maßnahme eingespart wird, desto höher ist der verfügbare Förderbetrag.
Bei der Antragsstellung ist dem BAFA ein Einsparkonzept vorzulegen, das durch einen zertifizierten Energieberater angefertigt wurde. Dieser muss im Rahmen des BAFA-Programms „Energieberatung im Mittelstand“ für eine entsprechende Beratung zugelassen sein, sodass die Beratung vertriebsneutral sowie technologieoffen erfolgt.

 

 


Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes steht Ihnen das Team der Firma Veit Energie Consult GmbH zuverlässig und kompetent zur Seite. Wir klären Ihre Förderansprüche und begleiten Sie tatkräftig durch alle Projektphasen – von der Planung über die Umsetzung bis zur Nachbetreuung.

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