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Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft, Kredit und Zuschuss

Mit Start des neuen Jahres bieten die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – im Auftrag und aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein neues Förderprodukt für betriebliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung von Kohlendioxid-Emissionen an. Das neue Programm 295 löst das Ihnen bekannte Programm KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294) ab. Über einen zinsgünstigen Kredit kombiniert mit einem Zuschuss für Energieeffizienz können Unternehmen die Modernisierung ihrer Anlagen und /oder Prozesse finanzieren. Darüber hinaus ersetzt das neue Förderprogramm die BAFA-Programme für Querschnittstechnologien und für industrielle Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien.

Zuschuss für Energieeffizienz und Prozesswärme

Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“

ist offen für Unternehmen aller Branchen und Größen und bietet viel Spielraum bei der Finanzierung unterschiedlichster Investitionsmaßnahmen. Diese können sowohl Neu- als auch Erweiterungsinvestitionen umfassen.

Folgende betriebliche Investitionen (Neu- als auch Erweiterungsinvestitionen) – geclustert in 4 Modulen –können im Rahmen des ProgrammsEnergieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft,“ gefördert werden:

  • Modul 1: Querschnittstechnologien

  • Modul 2: Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien

  • Modul 3: Mess, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement Software

  • Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Die Förderung unter Modul 4 ist bewusst technologieoffen gestaltet, um den Unternehmen die größtmögliche Freiheit bei der Umsetzung einer für sie passenden Lösung zu geben Hier sind insbesondere Sie als Energieberater gefragt; eine wichtige Fördervoraussetzung ist die Vorlage eines „Einsparkonzepts“. Ein beschreibbares PDF in Form eines verbindlichen Templates finden Sie hier: https://www.kfw.de oder dem entsprechenden Dokument auf der Webseite des BAFA.

Wie berechnet sich die Höhe des Tilgungszuschusses für Modul 4?

Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 30% (zuzüglich 10% für KMU) der förderfähigen Kosten. Förderfähige Kosten sind die Investitionskosten bzw. Investitionsmehrkosten (je nach gewählter Beihilferegelung) plus der Nebenkosten von bis zu 30% der Investitionskosten. Es gilt ein Höchstbetrag für den Tilgungszuschuss von 10 Millionen Euro. Unterstützung beim Thema Beihilfe:
https://www.kfw.de oder dem entsprechendem Dokument auf der Webseite des BAFA.

Bitte beachten Sie: Der Tilgungszuschuss ist auf 500 EUR (700 EUR für KMU) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 limitiert (= CO2-Förderdeckel). Das heißt konkret: Die gemäß Einsparkonzept ermittelte jährliche CO2-Einsparung (in Tonnen) (gegebenenfalls plus der CO2-Einsparung durch beantragte Maßnahmen aus Modul 2) wird mit 500 EUR je Tonne CO2 (700 EUR je Tonne CO2 für KMU) multipliziert. Dieses Ergebnis bildet den absoluten CO2-Förderdeckel für den Tilgungszuschuss. Das bedeutet: Es kann Vorhaben geben, bei denen der CO2-Förderdeckel zur Anwendung kommt. Der Tilgungszuschuss wird in diesen Fällen entsprechend reduziert.

Beispiel:

Ein großes Unternehmen plant eine neue effizientere Prozessstraße. Die förderfähigen Kosten betragen 100.000 EUR. Die jährliche CO2-Einsparung beträgt laut Einsparkonzept 30 Tonnen.
Der Tilgungszuschuss beträgt maximal 30% von 100.000 EUR                 =             30.000 EUR
Der CO2-Förderdeckel beträgt 30 t CO2 * 500 EUR/t CO2                         =             15.000 EUR

Das Unternehmen erhält somit einen Tilgungszuschuss in Höhe von 15.000 EUR, da der CO2-Förderdeckel zur Anwendung kommt.

Was muss ich beachten, wenn mein Vorhaben Maßnahmen zur energetischen Optimierung (Modul 4) und zur Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien (Modul 2) umfasst?

  • Sie können die Förderung von Maßnahmen unter Modul 2 und Modul 4 gemeinsam beantragen.
  • Wegen der unterschiedlichen Tilgungszuschusshöhen
    • Modul 4: bis zu 30% der förderfähigen Kosten (zuzüglich 10% für KMU)
    • Modul 2: bis zu 45% der förderfähigen Kosten (zuzüglich 10% für KMU).

werden für Modul 2 und 4 separate KfW-Zusagen ausgereicht.

  • Bei der Ermittlung des nur im Modul 4 geltenden CO2-Förderdeckels kann die CO2 Einsparung aus Modul 2 bei der Berechnung der CO2-Einsparung von Modul 4 angerechnet werden. Die Maßnahme(n) unter Modul 2 und die daraus resultierende Energieeinsparung sind daher im Einsparkonzept dazustellen.

Mein Vorhaben umfasst Maßnahmen unter den Modulen 1, 3 und 4 – Wie muss ich das bei der Antragstellung abbilden?

  • Sofern Maßnahmen gemäß Modul 1, wie Druckluftanlagen, elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren etc. und/oder gemäß Modul 3 – Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software – Bestandteil eines komplexeren Vorhabens zur energiebezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen gemäß Modul 4 sind, so können alle Maßnahmen als ein Paket betrachtet, im Einsparkonzept dargestellt und unter Modul 4 beantragt werden. In diesem Fall würden Sie nur eine Kreditzusage erhalten. Alternativ  können Einzelmaßnahmen gemäß der Module 1 und 3  sowie energetischen Optimierungsmaßnahmen gemäß Modul 4  separat in einem Antrag beantragt werden. Ob hieraus eine oder mehrere Kreditzusagen resultieren, hängt davon ab, ob bspw. unterschiedliche Laufzeiten und/oder unterschiedliche Beihilferegime beantragt wurden.

Quelle: Energie-Effizienz-Experten.de


Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes steht Ihnen das Team der Firma Veit Energie Consult GmbH in allen Phasen Ihres Projekts kompetent zur Seite. Wir klären Ihre Förderansprüche und begleiten Sie tatkräftig durch alle Projektphasen – von der Planung über die Umsetzung bis zur Nachbetreuung.

 

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