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Kostenübernahme der Unternehmensförderung

Gute Unternehmensberatung macht den Unterschied: Im neuen Förderprogramm der Bundesregierung Förderung unternehmerischen Know-hows werden mehrere existierende Beratungs-Programme für Unternehmen zusammengefasst und entsprechend erweitert. Unternehmen in unterschiedlichen betrieblichen Stadien sollen dabei durch gezielte Beratungsangebote entscheidende Kompetenzen und Qualifikationen erwerben. Diese Angebote der Unternehmensberatung fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seitdem mit einer Kostenübernahme von bis zu 90 Prozent.

Durchstarten mit qualifizierter Unternehmensberatung

Von diesem Förderprogramm des BAFA profitieren bestehende Unternehmen, die die Gründungsphase bereits hinter sich haben. Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ stellt Beratungsangebote zu allgemeinen Fragen der Unternehmensführung sowie individuellen Schwerpunkten zur Verfügung. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich hierzu Zuschüsse von bis zu 3.200 Euro sichern. Finanziert wird die Förderung einerseits aus der Kasse des Bundes und andererseits aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

Wer wird gefördert?

Junge sowie Bestandsunternehmen können Förderungen für unterschiedliche Formen der Beratung beantragen.

  • Allgemeine Beratung: Umfasst grundlegende sowie weiterführende Fragen zu Organisation, Personal, Finanzierung und Wirtschaftlichkeit.
  • Spezielle Beratung: Beinhaltet individuelle Zusatzberatungen zum Ausgleich von Nachteilen wegen struktureller Ungleichheiten.

Solche strukturellen Ungleichheiten betreffen beispielsweise Unternehmen, die:

  • von Frauen, Migranten oder Inhabern mit anerkannter Behinderung geführt werden,
  • eine bessere Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund in den Betrieb anstreben,
  • einen Beitrag zur Arbeitsgestaltung von Mitarbeitern mit Behinderung leisten,
  • zur altersgerechten Arbeitsgestaltung sowie der Gewinnung von Fachkräften beitragen,
  • sich um Gleichstellung sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bemühen oder
  • Einsatz für Nachhaltigkeit bzw. Umweltschutz zeigen.

Für Unternehmen in Schwierigkeiten ist im Förderprogramm eine Unternehmenssicherungsberatung vorgesehen, in der es primär um die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungs- bzw. Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens geht. Ist diese erfolgt, kann darauf eine ebenfalls geförderte Folgeberatung aufbauen, in der die in der Erstberatung besprochenen Maßnahmen weiter vertieft werden.

Kriterien für die Förderung

Für eine Förderberechtigung wird eines der folgenden Kriterien vorausgesetzt:

  • Jungunternehmen (seit maximal zwei  Jahren auf dem Markt)
  • Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach der Gründung)
  • Unternehmen in Schwierigkeiten (hierzu keine Einschränkung)

Zudem müssen antragstellende Unternehmen ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben, rechtlich selbständig sowie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) registriert sein.

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss den Beratungskosten entsprechend geleistet. Dessen Höhe hängt vom Standort des Unternehmens sowie der Bemessungsgrundlage(also den größtmöglichen förderfähigen Kosten für eine Unternehmensberatung) ab.

  • Junge Unternehmen: Bis zu 80 Prozent, maximal 3.200 Euro (Bemessungsgrundlage: 4.000 Euro)
  • Bestandsunternehmen: Bis zu 80 Prozent, maximal 2.400 Euro (Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro)
  • Unternehmen in Schwierigkeiten: 90 Prozent, 2.700 Euro (Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro)

 


Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes steht Ihnen das Team der Firma Veit Energie Consult GmbH zuverlässig und kompetent zur Seite. Wir klären Ihre Förderansprüche und begleiten Sie tatkräftig durch alle Projektphasen – von der Planung über die Umsetzung bis zur Nachbetreuung.

 

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