Prozesswärme aus erneuerbaren Energien: Staatlicher Zuschuss und Kredit
Der Trend der Erneuerbaren Energien betrifft auch die Wirtschaft. Um die Energieeffizienz aus Erneuerbaren Energien in Unternehmen zu verbessern, hat der Staat vier Fördermodule entwickelt. Unter diesen befindet sich auch das Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle privaten und kommunalen Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Hinzukommen freiberuflich Tätige und Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Fördermoduls wird der Ersatz bzw. die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Erneuerbaren Energien, deren Wärme zu 50 Prozent für Prozesse (Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten) oder zur Erbringung von Dienstleistungen genutzt wird. Dazu zählen unter anderem Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen und Biomasse-Anlagen.
Nicht förderfähig sind Investitionen in ergänzende Wärmeerzeuger, die auf fossilen Energieträgern oder KWK-Anlagen basieren.
Wie wird gefördert?
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Förderung der Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien. Erstens können Unternehmen einen Zuschuss bei der BAFA beantragen. Diese Förderung beträgt bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. maximal 10 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben.
Zweitens entsprechen die Mindestanforderungen der BAFA einem gleichnamigen Programm der KfW. Dort haben Unternehmen die Möglichkeit einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben zu erhalten. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 55 Prozent.
Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes steht Ihnen das Team der Firma Veit Energie Consult GmbH zuverlässig und kompetent zur Seite. Wir klären Ihre Förderansprüche und begleiten Sie tatkräftig durch alle Projektphasen – von der Planung über die Umsetzung bis zur Nachbetreuung.
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