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LED-Umrüstung

Eine LED-Umrüstung lässt sich durch 2 lukrative Förderprogramme des Bundes unterstützen:

  1. KfW-Energieeffizienprogramm
  • Fördergegenstand: Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude mit dem Ziel der Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes.
  • Voraussetzung: Die Investition muss klare Energieeinspareffekte erzielen und sie müssen einen Qualifizierten Energiesachverständigen (wie die Veit Energie Consult GmbH) einbeziehen.
  • Förderhöhe: Die KfW finanziert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, in der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben.
  • Kumulierbarkeit: Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, solange die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen nicht die Summe der förderfähigen Kosten übersteigt.

 

  1. KfW: IKU- Energieeffizientes Bauen und Sanieren
  • Fördergegenstand: Einzelmaßnahmen wie Austausch der Beleuchtung sowie Gesamtsanierung zum KfW-Effizienzhaus.
  • Voraussetzung: Die Gebäude wurden vor dem 1.1.1995 gebaut und sie müssen einen Qualifizierten Energiesachverständigen (wie die Veit Energie Consult GmbH) einbeziehen.
  • Förderhöhe: Die KfW finanziert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Darüber hinaus können Sie einen Tilgungszuschuss zwischen 17,5 und 5,0 Prozent beantragen.
  • Kumulierbarkeit: Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, solange die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen nicht die Summe der förderfähigen Kosten übersteigt.
Die Fakten in Kürze
  • Kredit mit Teilschulderlass
  • LED-Umrüstung auf Basis eines Einsparkonzepts
  • Förderung für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 17,5%
  • Fördersumme für kleine und mittlere Unternehmen von Max. 25 Mio.

Niedrigere Energiekosten durch optimierte Prozesse

Entscheidend für eine Förderung durch den Bund ist, dass sich durch die geplanten Maßnahmen in ausreichendem Maße Energie einsparen lässt. Hierfür sollte durch einen staatlich zertifizierten Experten ein Energie-Einsparkonzept erstellt werden, das Vorhaben und die erwarteten Einsparungen schlüssig darlegt.

Hinweis: Falls Ihre geplante Maßnahme hier nicht zu finden ist, besteht evtl. dennoch Anspruch auf einen Zuschuss. Schreiben Sie uns einfach – wir prüfen gerne Ihre Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei Planung und Umsetzung!

 

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