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Heizungsoptimierung

Eine zuverlässig und gleichmäßig arbeitende Gebäudeheizung spart Energie und vermeidet unnötige Heizkosten – das gilt für Privathaushalte genauso wie für kleine und mittlere Unternehmen. Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Heizungsanlage tragen somit erheblich dazu bei, die betrieblichen Ausgaben für Energie und Heizung zu senken. Der Einbau oder die Nachrüstung von hocheffizienten Heizungspumpen sowie ein hydraulischer Abgleich werden vom BMWi mit einem Zuschuss von bis zu 30 Prozent gefördert. Die Einsparpotenziale sind erheblich: Moderne Pumpen und richtig eingestellte Heizungsanlagen können den Stromverbrauch um bis zu 80 Prozent senken.

Die Fakten in Kürze
  • Einmaliger Zuschuss
  • Austausch von alten Heizungs- und Warmwasserpumpen
  • Hydraulischer Abgleich
  • Begleitmaßnahmen
  • Förderung von 30 % der Nettoinvestitionskosten
  • Maximalbetrag: 25.000 €

Im Zuge des Förderprogramms Heizungsoptimierung fördert das BMWi u. a. folgende Investitionen:

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Heizungspumpen und Umwälzpumpen

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Einzelraum-Temperaturregler

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Mess-, Regelungs- und Steuerungstechnik

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Warmwasser-Zirkulationspumpen

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Strangventile

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Technik zur Volumenstromregelung

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Voreinstellbare Thermostatventile

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Pufferspeicher

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Optimale Einstellung der Heizkurve

Brennstoffzellenheizung

Als effizientere und nachhaltigere Alternative zu herkömmlichen Heizungsarten gelten Brennstoffzellenheizungen als zukunftsweisende Technologie für kleine und mittlere Unternehmen. Der durch die Kombination von Strom- und Wärmeerzeugung besonders hohe Wirkungsgrad macht diesen modernen Heizungstyp besonders attraktiv für Unternehmen, die ihre betriebliche Energieeffizienz verbessern möchten. Um den Umstieg auf diese innovative Technologie zu erleichtern, fördert das BMWi entsprechende Umbaumaßnahmen in Unternehmensgebäuden. Für die Einrichtung einer stationären Brennstoffzellenheizung mit einer Leistung von 0,25 bis 5 Kilowatt in den Wärme- oder Stromkreislauf eines Gebäudes ist ein staatlicher Zuschuss von bis zu 40 Prozent vorgesehen. Der Einbau kann im Zuge eines Neubaus oder einer energetischen Sanierung erfolgen.

Die Fakten in Kürze
  • Einmaliger Zuschuss
  • Brennstoffzellensysteme, die in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes eingebunden sind (0,25 – 5 kW)
  • Förderung von bis zu 40 % der Kosten
  • Maximalbetrag 28.200 € pro Brennstoffzelle

Heizwärme aus erneuerbaren Energien

Kleine und mittlere Unternehmen, die die Erzeugung ihre Heizwärme auf erneuerbare Energien umstellen möchten, erhalten vom BMWi besondere Unterstützung: Eigene Solarkollektoren oder Biomasseanlagen zur Wärme- oder Kälteerzeugung von KMU werden im Rahmen eines dezidierten Marktanreizprogramms (MAP) mit bis zu 40 Prozent gefördert. Die Höhe des Zuschusses bemisst sich am Leistungs- und Innovationsgrad der erworbenen Anlage. Wird eine besonders ineffiziente Altanlage ausgetauscht, lässt sich ein zusätzlicher Tilgungsbonus von 20 Prozent geltend machen. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren sogar nochmals durch den sogenannten KMU-Bonus und erhalten weitere 10 Prozent Zuschlag auf die Fördersumme. Informieren Sie sich noch heute bei Ihrem Energie-Experten und lassen Sie sich diese attraktiven Zuschüsse nicht entgehen!

Die Fakten in Kürze
  • Zuschuss oder Kredit mit Teilschulderlass
  • Solarthermie, Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Wärmenetze, Biogasleitungen und Tiefengeothermie
  • Förderung von 40 % der Nettoinvestitionskosten bei Kombination von Solarthermie und Wärmenetz
  • Die Förderung kann durch das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) bei Austausch besonders ineffizienter Heizungen um weitere 20 % steigen
  • Maximalbetrag: 50.000 € bei Wärmepumpen je Einzelanlage, 100.000 € bei Biomasseanlagen je Einzelanlage

 

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