Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat ein neues Förderprogramm initiiert, das darauf abzielt, Unternehmen bei der Einrichtung nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur zu unterstützen. Dieses Programm ist ein Bestandteil des Masterplans Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung und soll die Verbreitung der Elektromobilität sowie den Klimaschutz im Verkehrsbereich fördern.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind sowohl Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft als auch solche mit öffentlicher Beteiligung. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen (GU). Besonders profitieren können Handwerks- und Gewerbebetriebe, Flottenbetreiber wie Transport- und Logistikunternehmen, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste. Diese Unternehmen haben die Möglichkeit, durch die Förderung ihre CO2-Emissionen zu senken und Betriebskosten durch den Umstieg auf Elektromobilität zu reduzieren.
Förderfähige Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen
Gefördert wird die Beschaffung und Installation von Schnellladepunkten mit einer Mindestladeleistung von 50 kW, die nicht öffentlich zugänglich sind. Förderfähig sind auch die notwendigen Netzanschlüsse sowie Investitionen in Energiemanagementsysteme und elektrische Speicher. Damit soll sichergestellt werden, dass Unternehmen eine effiziente und zuverlässige Ladeinfrastruktur errichten können, die den modernen Anforderungen der Elektromobilität entspricht.
Förderhöhe
Die Förderung erfolgt als anteilige Finanzierung und hängt von der Größe des Unternehmens ab:
- KMU: bis zu 40% der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 € pro Ladepunkt.
- GU: bis zu 20% der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 € pro Ladepunkt.
Unabhängig von der Anzahl der beantragten Ladepunkte beträgt die maximale Fördersumme pro Antrag 5 Millionen Euro. Diese Unterstützung ermöglicht es Unternehmen, eine umfassende Ladeinfrastruktur zu schaffen, die ihre betriebliche Effizienz erhöht und die nachhaltige Mobilitätswende vorantreibt.
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