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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) in Kraft gesetzt. Die EEW ist ein erfolgreiches Förderprogramm, das seit seiner Einführung im Jahr 2019 von Unternehmen aller Größenordnungen genutzt wird. Die Novelle erweitert und optimiert insbesondere das Angebot für Kleinst- und Kleinunternehmen und beinhaltet ein neues Modul, das es diesen Unternehmen ermöglicht, eine Förderung für den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf elektrische Prozesse zu beantragen.

 

Die Bedeutung der Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe

Die Industrie ist für etwa 24 Prozent aller Treibhausgasemissionen in Deutschland verantwortlich. Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass Unternehmen in Energie- und Ressourceneffizienz sowie in den Umstieg auf klimaneutrale Prozesswärme investieren, um die Emissionen zu senken. Das Ziel des Förderprogramms ist es, die Dekarbonisierung der Prozesswärme zu beschleunigen und den Verbrauch fossiler Brennstoffe schneller zu reduzieren.

 

Erweiterte Förderangebote für kleine Unternehmen

Das neue Modul 6 der EEW Förderung bietet Kleinst- und Kleinunternehmen einen Anreiz, fossile Energien durch Strom zu ersetzen. Die Förderung erfolgt zu attraktiven Konditionen um den Unternehmen bei der klimafreundlichen Transformation zu unterstützen. Außerdem wurden die Förderbedingungen für die Elektrifizierung von Prozesswärme verbessert und Geothermie als neuer Fördergegenstand eingeführt.

Die KfW stellt Kredite mit Tilgungszuschüssen für ambitionierte Vorhaben bereit, die ohne eine Förderung von den Unternehmen nicht umgesetzt werden könnten. Katharina Herrmann, Vorstandsmitglied der KfW, betont, dass die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger für das Erreichen der Klimaziele eine zentrale Rolle spielt.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Kleinstunternehmen bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen € Umsatz/Jahr, sowie kleine Unternehmen mit bis zu bis 49 Beschäftigte und maximal 10 Millionen € Umsatz/Jahr. Kleinste Unternehmen sind ausgeschlossen. 

 

Was wird gefördert?

Bezuschusst werden unter anderem der Austausch oder die Umrüstung von folgenden Anlagen:

  • Allgemein: Prozesswärmeerzeuger
    (Beispiel: Ein mit Erdgas betriebener Wärmeerzeuger wird durch eine elektrisch zu betreibende Wärmepumpe
    ausgetauscht)
  • Bäckereien: elektrisch zu betreibende Öfen
  • Logistik: elektrisch zu betreibende Gabelstapler
  • Wäschereien: Waschmaschinen
  • Gastronomie: Fritteusen, Öfen, Geschirrspüler
  • Brauereien: Maische- oder Gärbehälter
  • Käsereien: Reifekammern
  • Metallverarbeitung: Härteöfen oder Galvanikanlagen

Gebäudebezogene Maßnahmen, wie beispielsweise Heizungs- oder Lüftungsanlagen, sind von der Förderung
ausgeschlossen.

 


Als zertifizierter Energie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes steht Ihnen das Team der Firma Veit Energie Consult GmbH zuverlässig und kompetent zur Seite. Wir klären Ihre Förderansprüche und begleiten Sie tatkräftig durch alle Projektphasen – von der Planung über die Umsetzung bis zu Nachbetreuung.

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