Förderung für E-Ladesäulen auf Firmenparkplätzen – öffentlich zugänglich, voll förderfähig
Wer als Unternehmen in die Zukunft investieren möchte, kommt an der Elektromobilität nicht vorbei. Besonders attraktiv: Die staatliche Förderung für öffentlich zugängliche E-Ladesäulen auf dem eigenen Firmenparkplatz. Mit dieser Maßnahme leisten Sie nicht nur einen wertvollen Beitrag zur Verkehrswende, sondern verbessern gleichzeitig Ihre Position als moderner und nachhaltiger Arbeitgeber sowie Geschäftspartner. Unternehmen, die Ladeinfrastruktur für Kunden, Mitarbeitende und Besucher schaffen, können jetzt von einer umfangreichen Förderung profitieren.
Was wird gefördert?
Gefördert werden umfassende Maßnahmen zur Errichtung von Ladeinfrastruktur auf gewerblich genutzten Flächen, sofern diese öffentlich zugänglich gemacht wird. Dazu gehören unter anderem:
- Die Anschaffung und Installation von Ladesäulen oder Wallboxen
- Alle Bau- und Anschlusskosten, inklusive Tiefbau, Netzanschluss und Fundamentarbeiten
- Die Einrichtung von intelligenten Lastmanagementsystemen zur optimalen Energieverteilung
- Beschilderung und Markierung zur öffentlichen Nutzung der Ladepunkte
- Integration von erneuerbaren Energien, z. B. durch Photovoltaik zur Stromversorgung
Wichtig ist: Die Ladepunkte müssen für Dritte zugänglich sein – entweder dauerhaft oder zu definierten Öffnungszeiten.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Je nach Unternehmensgröße können bis zu 60 % der förderfähigen Kosten übernommen werden. Kleine Unternehmen profitieren sogar von höheren Förderquoten. Die Abwicklung erfolgt über bundesweite Programme, beispielsweise über die KfW oder das BAFA. Voraussetzung ist, dass die Ladesäulen nachweislich öffentlich zugänglich sind und eine Mindestbetriebsdauer eingehalten wird. Die Kombination mit weiteren Förderungen – etwa für PV-Anlagen oder Batteriespeicher – ist in vielen Fällen möglich.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen und Größen, kommunale Betriebe, Vereine sowie Einrichtungen des Gemeinwohls. Auch Immobiliengesellschaften oder Betreiber von Parkflächen können die Förderung nutzen, wenn die Ladeinfrastruktur für externe Nutzer zugänglich ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Kunden, Lieferanten, Besucher oder die breite Öffentlichkeit handelt – entscheidend ist die niedrigschwellige Nutzbarkeit der Ladepunkte.
Jetzt Ladeinfrastruktur fördern lassen
Unternehmen, die öffentlich zugängliche Ladepunkte auf ihrem Gelände errichten, leisten einen wichtigen Beitrag zur klimagerechten Mobilität und profitieren gleichzeitig von attraktiven Zuschüssen. Die Chance auf diese Förderung sollten Sie sich nicht entgehen lassen. Veit Ingenieure unterstützt Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihres Projekts – von der Antragstellung bis zur betriebsfertigen Lösung.
Als zertifizierter Energie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes steht Ihnen das Team der Firma Veit Energie Consult GmbH zuverlässig und kompetent zur Seite. Wir klären Ihre Förderansprüche und begleiten Sie tatkräftig durch alle Projektphasen – von der Planung über die Umsetzung bis zu Nachbetreuung.
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