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Die Bundesregierung hat beschlossen einen  „Wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges“ für Unternehmen zu spannen. Für die Umsetzung soll das Energiekostendämpfungsprogramm entsprechend ausgeweitet werden. Im ersten Schritt erfolgte die Erweiterung der bewilligten Antragssteller. Nun wird die Antragsfrist bis 31. Dezember 2022 erweitert.

Wie erfolgt die Richtlinienverlängerung?

Um die Unternehmen weiterhin zu entlasten, wird das Energiekostendämpfungsprogramm bis Jahresende 2020 verlängert.

Wie erfolgt die bisherige Erweiterung?

Ursprünglich galt die Maßnahme der energie- und handelsintensiven Industrie. Die strengen Kriterien machten eine Antragstellung für Mittelständer schwer. Jetzt soll das Programm auch für Handwerksbetriebe und Dienstleister angepasst werden. Dabei ist eine Antragstellung rückwirkend von September und bis einschließlich April 2023 möglich.

Wie hoch ist die Förderung?

Unternehmen können bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Die Förderquote ist von der Höhe des Betriebsverlustes abhängig.

Wie gestaltet sich der Förderzeitraum? 

Der gesamte Förderzeitraum beträgt vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2022. Anträge können auch rückwirkend gestellt werden.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Betriebe, als rechtlich selbständige Einheit in Europa.


Als zertifizierter Energie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes steht Ihnen das Team der Firma Veit Energie Consult GmbH zuverlässig und kompetent zur Seite. Wir klären Ihre Förderansprüche und begleiten Sie tatkräftig durch alle Projektphasen – von der Planung über die Umsetzung bis zu Nachbetreuung.

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