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Die neue Kälte-Klima-Richtlinie

Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) stellt das Bundesumweltministerium umfassende Förderungen für energetische Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen zur Verfügung. Lässt sich beim Neubau oder einer Voll- oder Teilsanierung durch den Einbau hocheffizienter Komponenten die Energieeffizienz der Anlage signifikant verbessern, winken attraktive Zuschüsse von bis zu 50 Prozent. Unternehmen profitieren dadurch doppelt: Der niedrigere Energieverbrauch sorgt für eine deutliche Kosteneinsparung, während der staatliche Investitionszuschuss die Durchführung der Maßnahme besonders günstig macht. Und auch die Umwelt profitiert: Die Verwendung von halogenfreien Kältemitteln mit niedriger Treibhauswirkung wirkt sich positiv auf die CO2-Bilanz aus.

Was wird gefördert?

  • Kleine Kompressions-Kälteanlagen mit 2 bis 5 Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme
  • Kompressione-Klimaanlagen einschließlich Mono-Split-Klimaanlagen und Heiz- / Kühlsysteme mit 5 bis 300 Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme
  • Anlagen mit Ammoniak als Kältemittel mit 5 bis 200 Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme
  • Sorptionsanlagen mit 5 bis 500 Kilowatt Kälteleistung

Förderfähig sind die Errichtung neuer Kälte- oder Klimaanlagen sowie die Voll- oder Teilsanierung bestehender Anlagen.

Fördervoraussetzungen Energieeffizienz

Eine Förderung setzt voraus, dass die Energieeffizienz der Anlage deutlich verbessert wird. In die betreffenden Komporessionskälte- oder -klimaanlagen müssen daher hocheffiziente Komponenten verbaut sein, die eine Optimierung der CO2-Bilanz sicherstellen.

Zu diesen zählen u. a.:

  • Verdichter mit eigener Leistungsregelung
  • Abtauvorrichtungen mit eigener Leistungsregelung
  • Verflüssiger oder Gaskühler, die durch Ihre Dimensionierung eine möglichst kleine treibende Temperaturdifferenz erzielen
  • Regelungstechnik, die elektronische Expansionsventile ansteuert und die Verflüssigungstemperatur an die Umgebungstemperatur anpasst
  • Drehzahlgeregelte Umwälzpumpen in den Kühlmittelkreisläufen

Die elektrische Leistung der Zusatzverbraucher darf 8 Prozent der bereitgestellten Kälteleistung nicht überschreiten (Ausnahme: Wasserverteilung).

Fördervoraussetzungen Kältemittel

Das verwendete Kältemittel sollte ein möglichst geringes Treibhauspotenzial aufweisen (GWP-Wert).

  • Neu errichtete Anlagen sind mit einem nicht halogenierten Kältemittel zu betreiben (Ausnahme: kleine Kompressionskälteanlagen mit einem GWP von maximal 750).
  • Bei Vollsanierungen dürfen nur Kältemittel mit einem GWP bis 1.500 eingesetzt werden. Mono-Split-Klimaanlagen sind nur mit einem Kältemittel bis zu einem GWP von 750 förderfähig.
  • Teilsanierungen sind förderfähig, wenn der GWP des Kältemittels bei maximal 2.500 liegt. Bei teilsanierten Supermarktanlagen liegt dieser Grenzwert bei 1.500.

Bonusförderung

  • Wärmespeicher mit Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung der Kälte- oder Klimaanlage
  • Wärmepumpen zur Abwärmenutzung der Kälte- oder Klimaanlage
  • Kältespeicher mit Wärmeübertrager
  • Freikühler mit Rohrleitungen, Pumpen, Tank, Verdampfer/Luftkühler sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Bei der Vollsanierung von Bestandsanlagen: Verwendung eines Kältemittels mit GWP kleiner als 750

Bei der Neuerrichtung oder energetischen Sanierung von Kälte- und Klimaanlagen stellen Bund und Länder besonders für kleine und mittlere Unternehmen attraktive Zuschüsse von bis zu 50 Prozent zur Verfügung. Nutzen Sie diese Chance für Ihren Betrieb und sichern Sie sich die bestmögliche Förderung – mit einer Beratung durch einen unabhängigen Experten!

 

 


Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes steht Ihnen das Team der Firma Veit Energie Consult GmbH zuverlässig und kompetent zur Seite. Wir klären Ihre Förderansprüche und begleiten Sie tatkräftig durch alle Projektphasen – von der Planung über die Umsetzung bis zur Nachbetreuung.

 

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