WhatsApp Button Wie kann ich Ihnen Helfen?
X

Der Klimawandel stellt eine der größten Herausforderungen unserer Zeit dar. Um die globale Erderwärmung zu bremsen und die Klimaziele zu erreichen, müssen wir unsere CO2-Emissionen reduzieren. Ein wesentlicher Baustein hierbei ist die Elektromobilität, da sie einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor leistet. Um Unternehmen und Institutionen zu unterstützen, bietet der Bund einen Elektromobilitätsaufruf für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur an.

 

Antragsberechtigte Organisationen

Im Rahmen des Elektromobilitätsaufrufs sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen antragsberechtigt. Auch Zweckverbände können eine Förderung beantragen, sofern sich deren Kapital aus Anlagen von Gebietskörperschaften und Unternehmen und/ oder Privatpersonen zusammensetzt. Unternehmen, die eine öffentliche Beteiligung innehaben, sind ebenfalls antragsberechtigt.

Ein weiterer Aufruf folgt für „Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft“, der am 21.04.2023 eröffnet wird. Hier können sich Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft um eine Förderung bewerben.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden straßengebundene Elektrofahrzeuge. Hierzu zählen beispielsweise Pkw zur Personenbeförderung mit maximal acht Sitzplätzen ohne Fahrersitz (M1) sowie Leichtfahrzeuge wie L2e, L5e, L6e und L7e. Auch die Ladeinfrastruktur wird gefördert, im Zusammenhang mit einem beantragten Fahrzeug in einem zweckdienlichen Verhältnis.

 

Gelten explizite Förderbedingungen?

Es werden die Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor gefördert. Förderfähige Gesamtausgaben werden vom Antragssteller mit der Anlage 2 – Tabelle zur Ermittlung der förderfähigen Ausgaben ermittelt. Es erfolgt eine Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung bei Kauf der Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die beantragten Bundesmittel (Zuwendung / Fördersumme) müssen mindestens 15.000 Euro bei vorsteuerabzugsberechtigten Organisationen bzw. mindestens 17.850 Euro bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Organisationen betragen (Fördermindestbetrag). Der Förderhöchstbetrag ist auf 1 Million Euro bei vorsteuerabzugsberechtigten Organisationen bzw. 1,19 Millionen Euro bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Organisationen festgelegt worden.

 

 


Als zertifizierter Energie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes steht Ihnen das Team der Firma Veit Energie Consult GmbH zuverlässig und kompetent zur Seite. Wir klären Ihre Förderansprüche und begleiten Sie tatkräftig durch alle Projektphasen – von der Planung über die Umsetzung bis zu Nachbetreuung.

Kontakt

Weitere interessante Artikel:

Energiekostendämpfungsprogramm

Go-Digital: Der Weg zur digitalen Transformation

Klimaneutralität im eigenen Unternehmen

✆ 08581 72627910
✉ E-Mail
← Rückruf anfordern
✓ Video Erstberatung