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Am 1. April 2023 startet die „Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe“ (BAW), die Handwerkern, Planern und Energieberatern die Teilnahme an kostenpflichtigen Schulungen und Coachings zum Erwerb von Wärmepumpen-Know-how bezuschusst. Die Förderung der Schulungen ist auf bestimmte Maßnahmen beschränkt, die im Rahmen des Programms speziell ausgewählt wurden. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Förderung, die Kriterien für die Qualifizierung sowie die Antragstellung.

 

Was wird im Zusammenhang mit den Wärmepumpen-Weiterbildungen gefördert?

Die Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe zielt auf eine kurzfristige Weiterqualifizierung von Fachkräften im Bereich der Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand. Die Förderung erstreckt sich auf die Ausgaben für die Teilnahme an Schulungen und Coachings, die von qualifizierten Externen durchgeführt werden. Letztere müssen vor Ort beim zu qualifizierenden Handwerksunternehmen stattfinden, um die Anlage einzubauen, einzustellen und einzuregulieren.

 

Welche Wärmepumpen-Weiterbildungen sind förderfähig?

Die Ausgaben für Schulungen und Coachings sind nur dann förderfähig, wenn sie von Unternehmen und Bildungsträgern durchgeführt werden, die beim BAFA in einer öffentlich zugänglichen Liste speziell für das Förderprogramm aufgeführt sind. Die Bildungsträger und Unternehmen müssen gegenüber dem BAFA erklären, dass sie im Rahmen des Förderprogramms geeignet sind und die Anforderungen an förderfähige Qualifizierungsmaßnahmen erfüllen.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Schulungen werden mit 90 % der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro Teilnehmer und pro Schulungstag gefördert. Coachings werden mit 90 % der förderfähigen Ausgaben bis höchstens jeweils 500 Euro gefördert. Nur ein Coaching pro Antragsteller ist förderfähig. Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller begrenzt, muss aber mindestens 300 Euro betragen (Bagatellgrenze). Reisekosten sind nicht förderfähig, wie beispielsweise Übernachtungs- und Fahrtkosten. Die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln anderer Förderprogramme für dieselben Maßnahmen ist ausgeschlossen.

 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anträge können mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie ab dem 1. April 2023 bis einschließlich 30. September 2025 beim BAFA gestellt werden. Es wird ein elektronisches Antragsformular geben, das unter Nutzung des ELSTER-Unternehmenskontos beim BAFA eingereicht werden muss. Der Antrag besteht aus dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sowie den erforderlichen Anlagen, einschließlich der Nachweise über die Qualifikationen der Schulungs- oder Coaching-Anbieter und der Teilnahme

 

 


Als zertifizierter Energie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes steht Ihnen das Team der Firma Veit Energie Consult GmbH zuverlässig und kompetent zur Seite. Wir klären Ihre Förderansprüche und begleiten Sie tatkräftig durch alle Projektphasen – von der Planung über die Umsetzung bis zu Nachbetreuung.

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